AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

 

FADATA GmbH, Karl-Keßler-Str. 132, 7433 Aalen

 

 

Stand 01.05.2018

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Kauf und die Nutzung der von der FADATA GmbH (im Nachfolgenden FADATA) vertriebenen Software zur Verwaltung von Fahrschulen nebst aller Zusatzprogramme, Updates und Dienstleistungen für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Bestimmungen, die von diesen allgemeinen Bestimmungen abweichen, gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart und von FADATA schriftlich bestätigt sind.

 

Copyright

Der Kunde ist berechtigt Sicherungskopien anzufertigen, soweit dies dem üblichen Gebrauch entspricht.

Es ist nicht gestattet, eine lizenzierte FADATA-Software an andere Personen oder Firmen weiterzugeben. Ein Demo-Programm darf uneingeschränkt weitergegeben werden.

 

Lizenzrecht

a) Mit dem Kauf der Lizenz erwirbt der Kunde das Recht (Lizenzrecht), die gekaufte Software für die Verwaltung seiner Fahrschule zu verwenden und zu nutzen. Verwendet der Kunde für die Verwaltung seiner Fahrschule mehrere Computer, so ist er ohne Zusatzentgelt berechtigt, die gekaufte Software auf diese mehreren Computer zu installieren. Das Lizenzrecht ist auf die Person des Kunden beschränkt und nicht übertragbar. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die gekaufte Software an Dritte weiter zu veräußern oder Dritten auch nur zur Nutzung zu überlassen. Er ist auch nicht befugt, die Software für die Verwaltung einer ihm nicht gehörenden Fahrschule zu verwenden oder auch nur mit zu verwenden. Das Lizenzrecht berechtigt zur Nutzung der Software nur für einen Fahrschulbetrieb. Betreibt der Kunde mehrere Fahrschulen, so ist er nur befugt, die gekaufte Software für eine dieser Fahrschulen zu verwenden, und zwar für die Fahrschule, die er beim Kauf angegeben hat, bzw., wenn er eine solche Angabe nicht gemacht hat, für die Fahrschule, die er unter der von ihm angegebenen Bestell-/Lieferanschrift betreibt. Will er die Software auch für die Verwaltung seiner weiteren Fahrschulen verwenden, so muss er für jede dieser Fahrschulen die Software mit dem Lizenzrecht gesondert erwerben.

b) Die Bestimmungen zu a) gelten auch, wenn die Software von einer Gesellschaft, einer Gemeinschaft oder einer sonstigen Personenvereinigung gekauft wird. Die Gesellschaft/Gemeinschaft/Personenvereinigung ist nur berechtigt, die gekaufte Software für die Verwaltung der von ihr selbst betriebenen Fahrschule zu verwenden und zu nutzen. Sie ist nicht befugt, die gekaufte Software ihren einzelnen Gesellschaftern/Mitgliedern zur Nutzung zu überlassen oder für die Verwaltung der Fahrschulen, die ihre einzelnen Gesellschafter/Mitglieder       betreiben, zu verwenden.

c) Das Lizenzrecht steht unter dem Vorbehalt der Kaufpreiszahlung. Das Recht zur Nutzung der gekauften Software besteht nicht, wenn und solange der Kunde mit Zahlung des Kaufgeldes ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist.

 

Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen von FADATA sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei FADATA. Im Verzugsfalle ist FADATA berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten.

Bei Zahlung in Teilbeträgen gilt: Nach dreimaliger Nichtzahlung der vereinbarten Monatsrate wird der noch offene Gesamtrestbetrag zur sofortigen Zahlung fällig und die weitere Benutzung der Programme kann dem Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises untersagt werden. Dies gilt auch nach dreimaliger ergebnisloser Anmahnung des vereinbarten Barpreises. Alle Preise verstehen sie zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Datensicherung/Systemumgebung

Es obliegt dem Anwender, seine Daten in regelmäßigen Abständen zu sichern. Geeignete Module dazu sind im FADATA -Fahrschulprogramm integriert. Der Einsatz eines Virenscanners und einer Firewall wird dringend empfohlen.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er alle Komponenten auf seinem PC/PC-Netz, die nicht von FADATA stammen aber von dieser Software benutzt werden (Hardware, Betriebssystem, Netz, etc.), auf dem aktuellen Stand und funktionsfähig hält, die Spezifizierungen im jeweiligen Angebot sind einzuhalten.

 

Updates

FADATA wird die Software weiterentwickeln – erweiterte Funktionen, System- und Softwareanpassungen, Anpassungen an gesetzliche Änderungen, neue Anwendungsbereiche, etc. – ist aber dazu nicht verpflichtet. Diese Updates werden kostenpflichtig – dem Aufwand entsprechend – als Zusatzlizenzen angeboten.

Es wird dem Kunden dringend empfohlen, die Updates zu installieren, da sie ggf. auch Fehlerbehebungen der Basissoftware enthalten und die Verpflichtung zur Fehlerbehebung in dieser ohne die Updates durch FADATA mit Verfügbarkeit der Updates erlischt.

Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.

 

Gewährleistung

Die FADATA-Software ist mit größter Sorgfalt entwickelt und erstellt worden. Sollte die gekaufte und unveränderte Software dennoch einen Fehler aufweisen, der auf das Softwareprogramm selbst und nicht auf äußere Umstände, die von FADATA nicht zu vertreten sind (wie z.B. Mängel der von dem Kunden verwandten Computer, Hardware, Betriebssysteme und deren Updates, interne und externe Netze, Programme dritter Anbieter, fehlerhafte Installation oder fehlerhafte Verwendung der Software durch den Kunden, Viren etc.), zurückzuführen sind, so wird FADATA diesen Fehler in angemessener Frist kostenlos beseitigen (Nacherfüllung) unter der Bedingung, dass die bis dahin erschienen Updates der FADATA-Software vom Kunden als Lizenz erworben und installiert sind. Sollte die Fehlerbeseitigung (Nacherfüllung) fehlschlagen, so ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis gemäß § 441 BGB zu mindern oder gemäß §§ 440, 323 u. 326 Abs. 5 BGB von dem Kauf zurückzutreten. Weitergehende Rechte und Ansprüche des Kunden wegen eines Fehlers der gekauften Software sind ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels der gekauften Software beträgt ein Jahr und beginnt mit der Auslieferung der gekauften Software an den Kunden.

 

Haftungsbegrenzung

Für Sach- und Vermögensschäden, die dem Kunden durch die Software und deren bestimmungsgemäße Verwendung oder dadurch, dass das FADATA-Unternehmen Pflichten aus dem mit dem Kunden bestehenden Schuldverhältnis verletzt, entstehen sollten, haftet FADATA nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu Last zu legen ist. Jede weitergehende Schadenshaftung - so insbesondere für einfache Fahrlässigkeit - ist ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Fehlers der gelieferten Software sind der Höhe nach begrenzt auf den für diese Software vereinbarten Kaufpreis (ohne Mehrwertsteuer), sofern dem FADATA-Unternehmen nicht Vorsatz zu Last zu legen ist. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Fehlers der Software verjähren binnen eines Jahres seit Auslieferung der Software an den Kunden, spätestens jedoch binnen sechs Monaten seit Ablauf des Monats, in dem der Schaden eintritt. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren binnen sechs Monaten; die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Monats, in dem der Schaden eintritt.

 

Datenschutzhinweis

a) Als Kunde und Besteller der FADATA vertrauen Sie uns persönliche Daten und Informationen an. Dieses Vertrauen nehmen wir sehr ernst und gehen äußerst sorgfältig mit Ihren Daten um. Wir möchte Sie daher an dieser Stelle über den Datenschutz bei FADATA informieren und diese erklären. Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BDSG) und anderer datenschutzrechtlichen Bestimmungen/Verordnungen speichern wir Ihre personenbezogene Daten in unseren Systemen. 

b) Gegenstand des Datenschutzes sind personenbezogene Daten. Diese sind nach § 3 Abs. 1 BDSG Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Hierunter fallen z.B. Angaben wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, ggf. aber auch Nutzungsdaten wie Ihre IP-Adresse.

c) Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail oder über ein Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Ihre E-Mail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer) von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

d) Wir nutzen diese Informationen für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen sowie die Abwicklung der Zahlungen. Eine Weitergabe Ihrer Daten und Informationen an Dritte erfolgt nicht.

e) FADATA hat das Recht, sämtliche Sie betreffende und in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehende Daten und Informationen zum Zweck der Vertragsdurchführung elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Ihre Einwilligung dazu können Sie jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen. Wir werden dann Ihre Daten und Informationen unverzüglich löschen.

f) Widerruf der Einwilligung zur Datennutzung und Löschung von Daten: Sie können Ihr Einverständnis für die Verwendung Ihrer personenbezogene Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bereits angefallene personenbezogene Daten wird die FADATA löschen, wenn für die Zwecke, für die die Daten erhoben worden sind, ihre weitere Speicherung nicht mehr erforderlich ist. An Stelle der Löschung tritt die Sperrung der Daten, sofern einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Sie erhalten jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenfrei Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten. Sie können jederzeit Ihre bei uns erhobenen Daten sperren, berichtigen oder löschen lassen.

 

Sonstiges

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Kauf der FADATA-Software und deren Nutzung sowie überhaupt für alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis, das mit dem Kauf der FADATA-Software und deren Nutzung zwischen dem FADATA-Unternehmen und dem Kunden begründet wird, ist ausschließlich der Sitz des FADATA-Unternehmens (Aalen).

 

Bei Folgegeschäften gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Sollten Teile diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

 

 

Ihr Spezialist für Fahrschulsoftware

FADATA GmbH

Karl-Keßler-Str. 132

73433 Aalen

 

FADATA ist ein eingetragenes Warenzeichen.

   

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